R 22 Ausstieg
entgültiges R 22 Verbot zum 31.12.2014 .......keine Panik!
Sehr viel Unsicherheit und Irritation herrscht über das Thema “Serviceverbot” und Verwendungsverbot für Teilhalogenierte Kältemittel.
Druck machen hier auch einige Hersteller und Vertreiber von so genannten “drop in”-Kältemitteln (Ersatzkältemitteln) auf Betreiber und Fachbetriebe um ihre Produkte in den Markt zu bringen.
Daher nehmen wir hier Stellung zum aktuellen Thema:
1. Verboten sind ab dem 01.01.2010:
Alle teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe H-FCKW, wie z.B. R22, R123, R141b (bereits 1991 beschlossen)!
Der Weiterbetrieb von Kälteanlagen mit R 22 als Kältemittel oder einem Kältemittel welches R22 enthält ist grundsätzlich möglich und auch Gesetzeskonform solange Dichtheitsprüfungen erfolgen, kein Defekt auftritt ound solange kein Nachfüllen erforderlich ist!
Ein Umrüsten bei bestehenden, dichten und nicht reparaturbedürftigen Anlagen ist nicht erforderlich!
Wer behauptet eine Umrüstung ist in jedem Falle erforderlich, ist nicht richtig informiert!
Unser Tipp: Setzen Sie keine Kältemittel wie R-422D, R-422A, R-417A und R-427A ein!