Dichtheitsprüfung

Die EU-Verordnungen 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) sowie 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland!

EU-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) Austreten geregelter Stoffe. Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Besonders müssen ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft und dies Dokumentiert werden. EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW) Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal und zertifizierten Betrieben, das / die den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:

Nicht vergessen!


Die regelmässige Wartung Ihrer Kühl- oder Klimaanlage ist gesetzlich Vorgeschrieben,spart Strom und erhöht die Energieeffizienz!

News Flash: Latest

Zertifizierung

Personal- und Betriebszertifizierung für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen EU Verordnung 303/2008.

 

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Dichtheitsprüfung

Die EU-Verordnungen 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) sowie 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

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R 22 Serviceverbot

Es ist soweit! Seit dem 01.01.2010 ist das Verwenden von Kältemittel R 22 als Frischware verboten und unter Strafe gestellt!....

Wir haben Lösungen für Sie!

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