Dichtheitsprüfung
Die EU-Verordnungen 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) sowie 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.
EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland!
EU-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) Austreten geregelter Stoffe. Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Besonders müssen ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft und dies Dokumentiert werden. EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW) Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal und zertifizierten Betrieben, das / die den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:

