Dokumentation von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Eine Kälteanlage, egal wie diese nun genannt wird (ob Kühlanlage, Wärmepumpe, Klimaanlage, Kaltwassersatz, Raumentfeuchter, Getränkedurchlaufkühler, Kühlschrank, Kühltisch... usw.), ist immer gleich zu dokumentieren und vor (Wieder-)Inbetriebnahme zu prüfen. Auch die Kältemittelfüllmenge spielt hier keine Rolle. Eine Anlage mit 100 g Kältemittel ist genau so zu behandeln wie eine mit über 50.000 kg Kältemittel, jedenfalls was die Dokumentation betrifft!
Die Prüfung von Kälteanlagen regelt u.a die DIN EN 378-2 (2008-06). Hiernach ist Folgendes zu prüfen:
•Druckfestigkeitsprüfung, ggf. ergänzende zerstörungsfreie Prüfungen
•Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung der Sicherheitsschalteinrichtungen.
•Konformitätsprüfung der Gesamtanlage.
•Prüfung, ob ein Typenschild vorhanden, lesbar und richtig ist sowie den aktuellen Regeln der Technik, dem Zustand der Anlage und ggfls. den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden!
Die Dokumentationspflicht gilt uneingeschränkt für alle Anlagen, auch unter 3 kg Kältemittel-Füllmenge!