Dokumentation nach EN 378

Dokumentation von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen nach EN 378

Nach den anerkannten Regeln der Technik ist es vorgeschrieben, alle Anlagen, unabhängig von Füllmenge und Einsatzzweck, entsprechend dem unten aufgeführten Auszug aus der entsprechenden Norm (DIN EN 378) zu dokumentieren.

 

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Dokumentation

Dokumentation von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Eine Kälteanlage, egal wie diese nun genannt wird (ob Kühlanlage, Wärmepumpe, Klimaanlage, Kaltwassersatz, Raumentfeuchter, Getränkedurchlaufkühler, Kühlschrank, Kühltisch... usw.), ist immer gleich zu dokumentieren und vor (Wieder-)Inbetriebnahme zu prüfen. Auch die Kältemittelfüllmenge spielt hier keine Rolle. Eine Anlage mit 100 g Kältemittel ist genau so zu behandeln wie eine mit über 50.000 kg Kältemittel, jedenfalls was die Dokumentation betrifft!

Die Prüfung von Kälteanlagen regelt u.a die DIN EN 378-2 (2008-06). Hiernach ist Folgendes zu prüfen:

•Druckfestigkeitsprüfung, ggf. ergänzende zerstörungsfreie Prüfungen

•Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung der Sicherheitsschalteinrichtungen.

•Konformitätsprüfung der Gesamtanlage.

•Prüfung, ob ein Typenschild vorhanden, lesbar und richtig ist sowie den aktuellen Regeln der Technik, dem Zustand der Anlage und ggfls. den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden!

Die Dokumentationspflicht gilt uneingeschränkt für alle Anlagen, auch unter 3 kg Kältemittel-Füllmenge!

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News Flash: Latest

Zertifizierung

Personal- und Betriebszertifizierung für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen EU Verordnung 303/2008.

 

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Dichtheitsprüfung

Die EU-Verordnungen 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) sowie 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

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R 22 Serviceverbot

Es ist soweit! Seit dem 01.01.2010 ist das Verwenden von Kältemittel R 22 als Frischware verboten und unter Strafe gestellt!....

Wir haben Lösungen für Sie!

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