R 22 Verbot........keine Panik!!!!!!!!!! Sehr viel Unsicherheit und Irritation herrscht über das Thema “Serviceverbot” für teilhalogenierte Kältemittel. Druck machen hier auch einige Hersteller und Vertreiber von so genannten “drop in” (Ersatzkältemitteln) Kältemitteln auf Betreiber und Fachbetriebe, um ihre Produkte in den Markt zu bringen. Daher nehmen wir hier Stellung zum aktuellen Thema:
Neben der Erfordernis einer Dokumentation für alle Anlagen und dem zwingenden Vorhandensein von lesbaren Typenschildern, ist auch eine Dichtheitskontrolle an allen Anlagen, unbhängig der Füllmenge mindestens einmal jährlich durchzuführen. Das gilt für Anlagen die R 22 (oder andere H-FCKW, FCKW) oder fluorierte ( R134a, R404a, R407C, R410a usw.) Kältemittel enthalten. Die Häufigkeit der Dichtheitskontrollen ergibt sich aus der jeweiligen EU Verordnung für ozonschädliche Kältemittel (wie R 22, ist das die EU VO 1005/2009. Für die anderen fluorierten Kältemittel ist das derzeit die EU VO 842/2006 (eine Neufassung ist in Arbeit).
Sollte jedoch Kältemittel R 22 in der Anlage fehlen oder aus einem anderen Grund (z.B. Erweiterung der Anlage) ein beifüllen von Kältemittel erforderlich sein, so ist das verboten, sofern es sich um Frischware (neues Kältemittel) handelt. Mit recyceltem R 22 mit dazugehörigem endsprechendem Nachweis ist es auch hier möglich solches recyceltes R 22 in die Anlage einzufüllen. Das Erweitern einer solchen Anlage ist ohnehin verboten, da seit dem 01.01.2000 keine Anlagen die R22 als Kältemittel enthalten oder darauf ausgelegt sind mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Umrüstung mit sogenannten “Drop in” oder Retrofitkältemitteln wird von einigen Mitbewerbern empfohlen und durchgeführt. Dabei ergeben sich häufig Probleme (Leistung fehlt, Verdichter fällt aus, Anlage arbeitet ungeregelt, die Luftfeuchtigkeit oder der Energieverbrauch ändert sich zum Nachteil), da es für den kompletten Einsatzbereich von R22 kein wirklich geeignetes den Eigenschaften von R22 endsprechendes Ersatzkältemittel gibt. Empfohlen wird eine Inverstition zur Erneuerung der Anlage zu planen oder eine Umrüstung auf ein gängiges Kältemittel wie R 404a oder R 407C durchzuführen. Hier ist ein Austausch des Öls, des Ventils und eventuell einiger Druckschalter erforderlich diese Methode führt jedoch meist zum Erfolg. Weiter ist auch zu beachten, dass die vorgenannten Teile ohnehin “Verschleißteile” sind und allein schon daher von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen oder zumindest sollten.
Bei der Gesamtbetrachtung ist zu beachten, dass Anlagen auf eine Betriebszeit von ca. 15 Jahren ausgelegt sind und das neue Anlagen rund 30% weniger Energie benötigen.
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Der Ausstieg bzw. das R22 Verbot ist bereits da!