Dichtheitsprüfung

 Dichtheitsprüfung / VDKF LEC

Diese Voraussetzungen erfüllen wir als zertifizierter und handwerksrechtlich eingetragener Kälte-Klima-Fachbetrieb!

Die Umsetzung der europäischen Verordnungen und Normen – z.B. EU-VO 1005/2009 (bis 2009 - 2037/2000), EU-VO 842/2006 (F-Gase), DIN EN 378, oder die  nationale Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchicht V), wird die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe heute und in Zukunft vor neue Aufgaben stellen. Dazu zählen Wartung und umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen. Unser Personal ist entsprechend der Verordnungen  qualifiziert und zertifiziert. Zur Dokumentation nutzen wir vorwiegend das Programm: VDKF-LEC. Dieses Paket ist ein Werkzeug, das dem Anlagenbetreiber eine Gesamtlösung seiner Aufzeichnungs- und Meldepflichten bietet. Neben Planung der Anlage, Installation, Wartung und Service bieten wir als Kälte-Klima-Fachbetrieb unseren Kunden mit VDKF-LEC ein komplettes Dienstleistungspaket aus einer Hand.

 

Das VDKF-LEC-Siegel bietet Ihnen als Anlagenbetreiber die sichere Gewähr dafür, dass Ihre Anlagen gemäß EU-Verordnungen 2037/2000, 1005/2009 und 842/2006 von einem qualifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb ordnungsgemäß auf Dichtheit überprüft worden sind. Das neue VDKF-LEC-Dichtheitssiegel dokumentiert die ordnungsgemäße Überprüfung der Kälte-Klima-Anlagen und ist ein Güte-Zeichen, das nur von Kälte-Klima-Fachbetrieben in der Öffentlichkeit verwendet werden darf.

 

VDKF-LEC kann was:

 

  1. Dokumentation der Überwachung und Kontrolle der Dichtheit von Kälte- und Klima und Wärmepumpenanlagen (Containment)
  2. Dokumentation der Kältemittelverwendung (Monitoring)
  3. Erstellung eines elektronischen und druckfähigen Logbuchs der Kälteanlage (nach DIN EN 378)
  4. Erstellen von Klimabilanzen (ODP, GWP, CO2)
  5. Optimierung von Klimawirkung bzgl. direktem und indirektem Energieeinsatz an Kälte- und Klimaanlagen
  6. Optimierung von Service- und Wartungsplanung
  7. Erkennung und Vermeidung von Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (Leckagekontrollen, Aufzeichnungspflichten)
  8. Integration des VDKF-Dichtheitssiegels in elektronischer Form

 

Die EU-Verordnung 2037/2000 (FCKW, H-FCKW), sowie die EU-Verordnung 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

 

EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen...

... also auch in Deutschland!

 

EU-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) "Austreten geregelter Stoffe":

Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Besonderen müssen ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft und dies Dokumentiert werden. EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW) Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal und zertifizierten Betrieben, das / die den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:

  1. Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten;
  2. Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert;
  3. Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert.

 

 

Wichtigste Elemente der EU-VO 842/2006 (F-Gase), der EU-VO 2037/2000, sowie der ChemOzonSchichtV: Containment/Dichtheit:

 

  1. Generelle Verpflichtung des Betreibers und des Fachbetriebes zur Emissionsminimierung
  2. Verpflichtung des Anlagenbetreibers zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen
  3. Wartungspflicht
  4. Trainings- und Zertifizierungsprogramme für Personal und Betrieb Reporting/Monitoring:
  5. Jährliche Meldeverpflichtung hinsichtlich Produktion, Import, Export, Recycling,Vernichtung von Kältemitteln
  6. Die Mitgliedstaaten haben Berichtspflichten hinsichtlich Treibhausgasemissionen
  7. Die Anlagenbetreiber haben die Pflicht zur Führung von Logbüchern/Protokollen je Anlage
  8. Die Anlagenbetreiber müssen die Kältemittelverwendung dokumentieren

 

 

Halten Sie Ihre Energiekosten im Griff! Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte-/ Klimaanlagen ist die Dichtheit. Nicht nur aus ökologischen Gründen ist es erforderlich, dass die Dichtheit der Anlagen gewährleistet sein muss, vielmehr ist es für die Energieeffizienz zwingend erforderlich, dichte Anlagen zu betreiben.

 

Energieeffizienter Anlagenbetrieb spart Energie, trägt zur CO2-Reduktion bei und senkt gleichzeitig Ihre Energiekosten!

 

 

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Personal- und Betriebszertifizierung für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen EU Verordnung 303/2008.

 

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Es ist soweit! Seit dem 01.01.2010 ist das Verwenden von Kältemittel R 22 als Frischware verboten und unter Strafe gestellt!....

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