Betreiberpflichten
Betreiberpflichten an Kälte – Klima – Wärmepumpen und Lüftungsanlagen:
Aufgaben und Lösungen zur Übernahme der Betreiberpflichten durch Fachbetriebe, Fachpersonal und Sachverständige Aufgrund der neuerlichen Gesetzgebung im Bezug auf das Betreiben von Kälte-, Klima- Wärmepumpen- und, bei gewisser Ausstattung, auch bei Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen).
Wartungen von Kühlanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Lüftungsanlagen, ohne die entsprechende Dokumentation nach VDMA 24186 (Teil 0-7) und VDI 6022 sowie ein Protokoll über die erfolgte Dichtheitsprüfung sind einerseits unseriös und genau so wie überhaupt ncht gemacht. Auch Nachweise der Qualifikation des Personals ist zwingend erforderlich.
Betreiber haben viele Regeln zu beachten bzw. Unterlagen vorzuhalten. Der für die Anlagen erforderliche Umfang der Dokumentation, der sich aus der DIN EN 378, der BGR500, der EG-Maschinenrichtlinie oder der entsprechenden EU-Verordnung ergibt, ist erheblich.
Ich schätze, dass für mindestens 90 % der derzeit auf dem Markt befindlichen Anlagen diese Unterlagen nicht vorhanden sind, nicht richtig erstellt wurden, nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Dies kann bei endsprechenden Kontrollen wiederum Busgelder und gegebenenfalls Strafverfahren nach sich ziehen. Die Ordnungsgemäße Anlagendokumentation ist für jede Anlage vorzuhalten, egal ob Privat oder Gewerblich!
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